Organisation
Die Rechtssprechung des Sozialgerichts wird durch die Richter in Spruchkörpern, den Kammern ausgeübt. Das Sozialgericht Cottbus ist derzeit in 45 Kammern gegliedert. Die Besetzung der Kammern besteht jeweils aus einem Berufsrichter/- in und aus zwei ehrenamtlichen Richtern/-innen.
Den Kammern sind Serviceeinheiten (Geschäftsstellen), welche die Justizakten verwalten und die anfallenden Schreibarbeiten erledigen, zugeordnet.
Die sachliche Zuständigkeit aller Kammern ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan.
Der Präsident steht auch der Gerichtsverwaltung vor. Er wird dabei vom Geschäftsleiter unterstützt.
Zum 01. Februar 2018 sind beim Sozialgericht Cottbus 19 Richterinnen und Richter sowie 28 nichtrichterliche Bedienstete tätig.
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Organigramm (application/pdf 64.3 KB)